Starten statt warten.

Führerschein mit 17 (BF17)

Alles, was du über BF17 wissen musst.

Den Führer­schein schon mit 17 machen

Du kennst das sicher: Manche Dinge darf man erst ab 18 machen – obwohl man sich schon viel früher darauf freut. Autofahren gehört definitiv dazu! Seit jedoch das Begleitete Fahren (BF17) eingeführt wurde, können Jugendliche ihren Führerschein bereits mit 17 Jahren erwerben – und früher als gedacht durchstarten. Mit einer Begleitperson darfst du bereits mit 17 Jahren Auto fahren – „Begleitetes Fahren ab 17“, kurz BF17, macht es möglich.
Voraus­setzungen an die Begleitperson

Früher starten, sicher begleitet

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Mit dem Modell Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) kannst du deinen Autoführerschein bereits mit 17 Jahren erwerben und so deutlich früher selbstständig unterwegs sein.

Nachdem du die theoretische und praktische Prüfung bestanden hast, darfst du im Rahmen von BF17 bereits Auto fahren – allerdings immer gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson. Dieses Konzept unterstützt dich dabei, früh wichtige Fahrerfahrung zu sammeln und dabei gleichzeitig sicher begleitet zu werden.

Gerade in der ersten Zeit hinter dem Steuer hilft es enorm, eine erfahrene und ruhige Person an der Seite zu haben. Begleitpersonen geben Sicherheit, helfen in  ungewohnten Situationen und sorgen dafür, dass du dich Schritt für Schritt an den Alltag im Straßenverkehr gewöhnst. Viele Jugendliche empfinden die BF17-Phase als wertvolle Lernzeit, in der sie ohne Prüfungsdruck viele praktische Erfahrungen sammeln.

Damit das Fahren mit 17 funktioniert, müssen Begleitpersonen bestimmte  Voraussetzungen erfüllen. Es gibt klare Regeln zu Alter, Fahrpraxis und persönlicher Zuverlässigkeit – schließlich übernehmen sie eine wichtige Rolle in deiner Fahrpraxis. Die wichtigsten Anforderungen haben wir für dich übersichtlich zusammengestellt.

Antworten auf Fragen, die du vielleicht zum Thema BF17 hast

Häufig gestellte Fragen

Mit dem Führerschein BF 17 (Begleitetes Fahren ab 17) darfst du alle Fahrzeuge fahren, die zur Klasse B gehören. Dazu zählen:

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen
  • Fahrzeuge zur Beförderung von bis zu 8 weiteren Personen (insgesamt also maximal 9 Personen inklusive Fahrer)
  • Anhänger, sofern 
    – der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg hat oder
    – der Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse hat, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeug-Anhänger-Kombination insgesamt 3,5 Tonnen nicht überschreitet

Außerdem sind mit BF 17 automatisch auch die Führerscheinklassen AM und L eingeschlossen.

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag abgelegt werden, während die praktische Prüfung maximal 1 Monat vor deinem Geburtstag absolviert werden kann. Nach erfolgreichem Abschluss beider Prüfungen erhältst du die Prüfbescheinigung, und mit ihrer Ausstellung beginnt deine zweijährige Probezeit.

Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl der Begleitpersonen, die du eintragen lassen kannst. Jedoch muss mindestens eine Person eingetragen sein 😉. Je mehr Personen auf der Prüfungsbescheinigung vermerkt sind, desto öfter kannst du die Gelegenheit nutzen, Fahrpraxis zu sammeln.

Nein, bei uns in der Fahrschule entstehen keine zusätzlichen Kosten. Lediglich bei der Beantragung des Führerscheins beim Straßenverkehrsamt fallen geringfügige Verwaltungsgebühren an für die Beantragung der Begleitpersonen.

Tipp: Bei vielen KFZ-Versicherungen gibt es Vergünstigungen, wenn Fahranfänger am Begleiteten Fahren teilgenommen haben

Ja darfst du, allerdings nur in Österreich aktuell und auch nur, wenn du deine Begleitperson an Bord hast, die bei dir eintragen ist. Kläre dies aber bitte zusätzlich bei der KFZ-Versicherung ab.

Das Übertreten der Fahrerlaubnis-Verordnung stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar, der dazu führt, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Wenn dieser Verstoß während der Probezeit auftritt (was sehr wahrscheinlich ist), drohen neben einem Bußgeld auch eine Verlängerung der Probezeit. Außerdem wirst du vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ein Aufbauseminar absolvieren müssen und erhältst einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Es wird daher dringend davon abgeraten, solche Regelverstöße zu begehen!

In jedem Fall muss die Versicherungspolice für das von dir genutzte Auto angepasst werden. In einigen Fällen ist im Versicherungsvertrag ein Mindestalter des Fahrers oder der Fahrerin festgelegt, was oft mit niedrigeren Versicherungsbeiträgen belohnt wird. Wenn dies nicht angepasst wird, könntest du im Schadensfall große Probleme bekommen.

Die Führerscheinstelle beantragt den Kartenführerschein von selbst einen Monat vor deinem 18. Geburtstag. Sobald du 18 Jahre alt bist, musst du dir diesen in der Regel selbst und ohne Aufforderung bei der Führerscheinstelle abholen. Dabei musst du die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorlegen. Dafür hast du dann 3 Monate Zeit, nach deinem 18. Geburtstag.

Grundsätzlich dürfen Begleitpersonen nur einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben, wenn sie in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Kommen später Punkte hinzu, hat das keinen Einfluss auf BF17. Die Begleitperson ist weiterhin berechtigt, in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers zu stehen und Fahrten zu begleiten.

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